Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemein

Nachfolgend folgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schlüter Metall GmbH, geschäftsansässig Endelner Feld 10, 46286 Dorsten. Es gelten ausschließlich für alle von der Schlüter Metall GmbH angenommenen Aufträge diese Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Preis- und Leistungsangaben sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von der Schlüter Metall GmbH schriftlich bestätigt wurden oder die Lieferung vorgenommen wurde. Darüber hinausgehende Erklärungen wie Zusicherung bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt.

II. Angebote

Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Eingehende Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. Die Preise sind EURO-Preise und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Diese wird, sofern rechtlich erforderlich, zum jeweiligen Satz gesondert ausgewiesen. Der Preisberechnung werden die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise zugrunde gelegt. Erfolgt die Lieferung später als zwei Monate nach Vertragsabschluss, können die am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet werden. Die Preise gelten, falls nicht andere Abmachungen schriftlich bestätigt sind, ab unserem Geschäftssitz in Dorsten, Deutschland.

Die ggfs. in der Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen Dritter, z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit, keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.

III. Zahlungsbedingungen

Für alle Zahlungen gelten die jeweils festgelegten Zahlungsregelungen. Soweit nichts anders vereinbart ist, sind alle Zahlungen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum grundsätzlich voll und ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle oder an den von uns ausdrücklich Bevollmächtigten zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Zahlungshalber können Schecks und nach vorheriger Vereinbarung Wechsel angenommen werden. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen sind dem Lieferer unverzüglich zu vergüten. Das Zurückbehaltungsrecht des Bestellers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller unserer anderen Rechte ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder löst er fällige Wechsel oder Schecks nicht ein, wird die Gesamtforderung einschließlich unserer Wechselforderungen sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Neukunden wird nur gegen Vorkasse geliefert.

Wir behalten uns vor, ab einem Auftragswert von 5.000,00 € ausschließlich nach Vorkasse Aufträge anzunehmen.

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang bei dem Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.

Der Auftraggeber trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Auftragnehmers, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes. In diesem Fall ist gesondert schriftlich Einigung vorab zu erzielen.

IV. Eigentumsvorbehalt

Die von uns zur Werkausführung eingebrachten Sachen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Auftragnehmer zustehenden Ansprüche. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Sachen ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer tritt uns für den Fall der – im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässigen – Weiterveräußerung der Sachen schon jetzt bis zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden künftigen Forderungen gegen seinen Vertragspartner sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer, besonderer Erklärungen bedarf. Bis auf Widerruf sind wir zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Auf unser Verlangen hat unser Auftragnehmer die Abtretung seinem Vertragspartner bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Vertragspartner erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Auftragnehmer. Erfüllt der Auftragnehmer seine Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, löst er fällige Schecks oder Wechsel nicht ein, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt, so sind wir berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren sofort an uns zu nehmen; ebenso können wir die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt unverzüglich geltend machen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns den Besitz der Waren zu verschaffen. Der Auftragnehmer gewährt uns oder unserem Beauftragten während der Geschäftszeiten Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die von uns eingebrachten Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Auftragnehmer aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftragnehmers verpflichtet, die zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Sachen ordnungsgemäß aufzubewahren und gegen Untergang in Höhe ihres vollen Wertes zu versichern.

V. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Auftragnehmer und uns schriftlich vorliegt. Die Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn der Auftrag innerhalb der Frist ausgeführt wurde. Verzögert sich die Werkausführung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Verzögerung innerhalb der vereinbarten Frist. Ist die Nichteinhaltung der Vertragsfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens oder dem unserer Zulieferanten liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Auftragnehmer und wir sind in solchen Fällen berechtigt, nach Ablauf von einem Monat vom Vertrag zurückzutreten. Kommen wir in Verzug, kann der Auftragnehmer unter Nachweis des ihm entstandenen Schadens eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 bis zur Höhe des Ganzen 4% vom Wert der verspäteten Ware verlangen. Verursacht der Auftragnehmer eine Verzögerung der Werkausführung, so sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftragnehmer zu berechnen. Im Übrigen bleibt das Recht des Auftragnehmers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist unberührt.

VI. Gewährleistung

Die Gewährleistungsverpflichtung für Mängel der Sachen einschließlich zugesicherter Eigenschaften wird nachfolgend ausgeführt übernommen. Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden, erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme des Werkes.

Der Auftragnehmer haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Auftragnehmer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wir verpflichten uns, Mängel innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrenübergang nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelbeseitigung befreit. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung unmöglich ist, verweigert wird oder nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Auftragnehmer eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Auftragnehmer das Recht, Minderung geltend zu machen; kommt zwischen dem Auftragnehmer und uns eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so ist der Auftragnehmer auch zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn die Ware durch unsachgemäße Behandlung gelitten hat oder wenn an ihr nicht fachgerechte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen worden sind. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Sache, und zwar bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Sache geltenden Gewährleistungsfrist. Weiter Ansprüche des Auftragnehmers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Sache selbst entstanden sind.

Zeigt der Vertragspartner einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung nicht besteht und hatte der Vertragspartner bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Vertragspartner uns den entstandenen Schaden zu ersetzen. Unser Vertragspartner ist jedoch berechtigt uns nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht.

VII.  Verjährungsverkürzung

  1. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte ein Jahr. Soweit eine neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln ein Jahr.
  2. Die für Schadensersatzansprüche nach Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von der Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
  3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
    1. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
    2. Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit der Kaufgegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht.
    3. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

VIII. Haftung

1.         Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nicht nach dem Produkthaftungsgesetz wohl aber ggfs. Wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2.         Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich nach den hier gesondert festgelegten Bedingungen.

3.         Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil unseres Vertragspartners ist vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

IX. Verzug

  1. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
  • Wir haften bei Verzögerung der Leistung in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche unseres Vertragspartners sind ausgeschlossen. Das Recht unseres Vertragspartners zum Rücktritt vom Vertrag dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil unseres Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

X. Verträge nach dem Fernabsatzrecht

  1. Zustandekommen des Vertrags

Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung

per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail- Adresse (Bestellbestätigung).

Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande. An die Bedingungen unserer Auftragsbestätigung sind wir 14 Tage gebunden.

Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt mehrere Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählen Sie, wie Sie bezahlen möchten. Im letzten Schritt haben Sie die

Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf ‚Kostenpflichtig bestellen‘ an uns absenden.

2.         Speicherung des Vertragstextes

Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken” klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

3.         Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

4.         Preise, Versandkosten, Rücksendekosten bei Widerruf

  Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

  Wenn die Bestellung ins Ausland erfolgt, weisen wir die dann anfallenden  

  Versandkosten eindeutig aus.

5.         Lieferbedingungen

Als Lieferzeiten gelten die beim Angebot angegebenen Lieferzeiten, diese beginnen   mit Zahlungseingang. Bei Lieferung auf Rechnung oder Zahlung per Lastschrift beginnen die Lieferzeiten mit Annahme des Vertrages seitens des Unternehmens.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweisung, per Rechnung, per Lastschrifteinzug oder per Nachnahme. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Skonto wird nicht gewährt.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach Ziff VI. dieser AGB.

8. Widerrufsblehrung für Verbraucher

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,
die Sache in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Schlüter Metall GmbH, Endelner Feld 10, 46286 Dorsten, Tel. 02369/ 7383, Fax. 02369/ 77221, e- mail. info@schlueter-metall.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.schlueter-metall.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern,
bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist

9. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

Ihre Rechte

Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:

Schlüter Metall GmbH, Endelner Feld 10, 46286 Dorsten, Tel. 02369/ 7383, Fax. 02369/ 77221.

XI. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder durch den von dem Auftragnehmer besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Auftragnehmers bestätigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

XII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für Dorsten zuständige Amt- oder Landgericht.

XIII. Anwendbares Recht

Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.